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   FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08   

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https://dejure.org/2013,43863
FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08 (https://dejure.org/2013,43863)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.03.2013 - 2 K 1631/08 (https://dejure.org/2013,43863)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. März 2013 - 2 K 1631/08 (https://dejure.org/2013,43863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 2 Nr 2 S 1 UStG 1999, § 46 Nr 5 GmbHG, § 37 Abs 2 GmbHG
    Keine organisatorische Eingliederung einer GmbH mit 100%iger Anteilsinhaberschaft eines der beiden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern ohne Letztentscheidungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Mietzinszahlungen bei Festsetzung der Umsatzsteuer im Fall einer geltend gemachten umsatzsteuerlichen Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organisatorische Eingliederung einer GmbH in das Unternehmen des Alleingesellschafters bei mehreren für die GmbH einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern Zufluss von noch nicht gezahlten Mieten bei Vermietung des Alleingesellschafters an "seine" GmbH keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Organisatorische Eingliederung einer GmbH in das Unternehmen des Alleingesellschafters bei mehreren für die GmbH einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern - Zufluss von noch nicht gezahlten Mieten bei Vermietung des Alleingesellschafters an "seine" GmbH - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Zufluss eines Vermögensvorteils nicht erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters, sondern bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung anzunehmen; denn ein beherrschender Gesellschafter - wie im Streitfall der Kläger - hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

    Die Zahlungsunfähigkeit ist vor dem "Zusammenbruch" des Schuldners im Regelfall zu verneinen, solange ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners noch nicht gestellt wurde (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

    Der Zufluss wird durch Abkürzung des Zahlungsweges bewirkt; hier durch Schuldumwandlung in Darlehensforderungen (vgl. BFH-Urteil vom 05. Oktober 2004 VIII R 93, BFH/NV 2005, 526).

    Ist der begünstigte Gesellschafter - wie hier - ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526).

  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung wirklich wahrgenommen wird (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258).

    Die organisatorische Eingliederung kann sich aus einer (teilweisen) personellen Verflechtung über die Vertretungsorgane von Organträger und Organgesellschaft wie z.B. bei einer Personenidentität in den Leistungsgremien ergeben (BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258, und vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl II 2002, 373).

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 15/01

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Denn als Zahlungsunfähigkeit ist nur das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners anzusehen, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu berichtigen (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138).

    Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass sie nicht auch die Mietzinsansprüche des Klägers hätte befriedigen können (zur Befriedigung von Fremdgläubigern als Indiz für die Möglichkeit zur Befriedigung von Gesellschafteransprüchen, vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138).

  • BFH, 03.04.2008 - V R 76/05

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Von der finanziellen Eingliederung kann daher weder auf die wirtschaftliche Eingliederung noch auf die organisatorische Eingliederung geschlossen werden (BFH-Urteil vom 03 April 2008, V R 76/05, BStBl II 2008, 905).

    Hat eine Organgesellschaft - wie hier - zwei einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer, so kann nur eine aus Gründen des Nachweises und der Inhaftungnahme schriftliche Geschäftsführungsordnung, die ein Letztentscheidungsrecht vorsieht, eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der Organgesellschaft ausschließen (BFH-Urteil vom 03. April 2008, V R 76/05, BStBl II 2008, 905).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 26/06

    Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Für die Annahme einer Organschaft ist es nicht erforderlich, dass alle drei in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG genannten Merkmale einer Eingliederung sich gleichermaßen deutlich feststellen lassen; nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (BFH-Urteile vom 05. Dezember 2007 V R 26/06, BStBl II 2008, 451, und vom 22. November 2001 V R 50/00, BStBl II 2002, 167).

    Allerdings reicht es nicht aus, dass eine Eingliederung nur in Bezug auf zwei der drei Merkmale besteht (BFH-Urteil vom 05. Dezember 2007 V R 26/06, BStBl II 2008, 451).

  • BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06

    Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Zufluss eines Vermögensvorteils nicht erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters, sondern bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung anzunehmen; denn ein beherrschender Gesellschafter - wie im Streitfall der Kläger - hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

    Die Zahlungsunfähigkeit ist vor dem "Zusammenbruch" des Schuldners im Regelfall zu verneinen, solange ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners noch nicht gestellt wurde (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Dass der Kläger als Alleingesellschafter der C. gegenüber der Geschäftsführung der C. weisungsbefugt war, reicht ohne zusätzliche personelle Verflechtung über die Geschäftsführung der C. nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 07. Juli 2011 V R 53/10, BFH/NV 2011, 2195).

    Wenn - wie hier - für die Organgesellschaft mehrere einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellt sind, soll es zwar ausreichen, dass der Organträger gemäß § 46 Nr. 5 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zur Bestellung und Abberufung aller Geschäftsführer der Organgesellschaft berechtigt ist; des Weiteren muss der Organträger jedoch über ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der Organgesellschaft i.S.v. § 37 Abs. 2 GmbHG verfügen (vgl. BFH-Urteil vom 07. Juli 2011 V R 53/10, BFH/NV 2011, 2195).

  • EGMR, 13.01.2005 - 62023/00

    EMESA SUGAR N.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Es handelt sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK (EGMR-Entscheidungen vom 16. März 2006 77792/01, juris, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte Zeitschrift - EuGRZ - 2005, 234).
  • EGMR, 16.03.2006 - 77792/01

    M. M. gegen Deutschland

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Es handelt sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK (EGMR-Entscheidungen vom 16. März 2006 77792/01, juris, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte Zeitschrift - EuGRZ - 2005, 234).
  • BFH, 03.08.2005 - I B 9/05

    Sachaufklärungspflicht; Beweisantrag

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 1631/08
    Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht vielmehr nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergibt (BFH-Beschlüsse vom 03. August 2005 I B 9/05, BFH/NV 2005, 2227, und vom 13. September 2007 VI B 100/06, BFH/NV 2007, 2331).
  • BFH, 22.08.2006 - I B 21/06

    Offenbare Unrichtigkeit auch, wenn die Unrichtigkeit aus dem Bescheid nicht

  • BFH, 15.11.2006 - XI B 17/06

    Überlange Verfahrensdauer; verspätete Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

  • BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06

    NZB: Divergenz, Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

  • BFH, 22.11.2001 - V R 50/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft -

  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

  • BFH, 09.10.2002 - V R 64/99

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin

  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

  • BFH, 13.03.1997 - V R 96/96

    Zeitpunkt der Beendigung der Organschaft im Fall der Sequestration

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

  • BFH, 18.04.2011 - VIII B 140/10

    Terminkollision - Pflicht zur Verlegung eines Verhandlungstermins

  • BFH, 13.06.2007 - V B 47/06

    Zum Ende der Organschaft, wenn für die Organgesellschaft ein vorläufiger

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

  • FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14

    Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die organisatorische Eingliederung voraussetzt, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der GmbH durch die Gesellschafterin in der laufenden Geschäftsführung wirklich, d.h. tatsächlich wahrgenommen wird (vgl. FG Sachen-Anhalt Urteil vom 20.03.2013 2 K 1631/08, juris; Bestätigung durch BFH Beschluss vom 21.01.2014 XI B 53/13, nicht dokumentiert; Schmidt, GmbHR 1996, 175, Ziffer III 2).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige

    Dieser bezog sich auf die in der unmittelbar vorangegangenen mündlichen Verhandlung mit dem Aktenzeichen 2 K 1631/08 zur Sache gestellten Anträge und Rügen und erhob diese auch im vorliegenden Verfahren.
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